Dem Baugesuch von D.___ für den Abbruch des ursprünglichen Wohnhauses Vers.-Nr. 005 und den heutigen Ersatzbau stimmte das (damals zuständige) Amt für Umweltschutz (heute Amt für Umwelt [AFU]) mit Teilverfügung vom 5. Dezember 1994 zu; die zugehörige Baubewilligung des Gemeinderates Z.___ liegt nicht vor, datiert jedoch gemäss entsprechendem Grundbuch-Beleg vom 7. Dezember 1994. Das Haus wurde im Jahr 1995 erstellt.