d) Auf dem noch ungeteilten Grundstück Nr. 003 waren im Hofbereich ursprünglich das Wohnhaus Vers.-Nr. 005, der Schopf Vers.- Nr. 006 und der Stall Vers.-Nr. 007 vorhanden. In den Jahren 1978/79 wurden die ersten baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der ursprünglich offenbar als Ferienwohnung geplanten Wohneinheit Vers.-Nr. 008 realisiert und mit Beschluss des Gemeinderates Z.___ vom 3. Januar 1980 nachträglich bewilligt, wobei auf