2. Der Teilzonenplan "K.___", der Gestaltungsplan "K.___" mit besonderen Vorschriften, der Teilstrassenplan "Gestaltungsplan K.___" und die Änderung Überbauungsplan "J.___", alle vom Z.___ erlassen am 3. März 2014, die Einspracheentscheide des Stadtrates Y.___ vom 19. Februar 2018 sowie der Entscheid der Bürgerschaft vom 23. September 2018 werden aufgehoben. 3. a) Die Politische Gemeinde Y.___ bezahlt eine Entscheidgebühr von insgesamt Fr. 9'000.–. b) Die am 13. November 2018 von der AB.___ in den Verfahren Nrn. 18-1478 und 18-6370 geleisteten Kostenvorschüsse von je Fr. 1'000.– werden zurückerstattet.