11.3 Die in den Verfahren Nrn. 18-1509 und 18-6857 von der Rekurrentin 2 am 31. Oktober und 1. November 2018 geleisteten Kostenvorschüsse von je Fr. 1'000.– sind zurück zu erstatten. 11.4 Die in den Verfahren Nrn. 18-1550 und 18-6564 von der Rekurrentin 3 am 30. Oktober und 5. November 2018 geleisteten Kostenvorschüsse von je Fr. 1'000.– sind zurück zu erstatten. 11.5 Die in den Verfahren Nrn. 18-1636 und 18-6738 vom Vertreter der Rekurrentin 4 am 16. November 2018 geleisteten Kostenvorschüsse von je Fr. 1'000.– sind zurück zu erstatten.