10. Zusammenfassend ergibt sich somit, dass alle angefochtenen Erlasse (Teilzonen-, Gestaltungs-, Teilstrassen- und Änderung Überbauungsplan) unter gleichzeitiger Aufhebung des zustimmenden Entscheids der Bürgerschaft vom 23. September 2018 und der Einspracheentscheide des Stadtrates Y.___ vom 19. Februar 2018 aufzuheben sind. Die neun Rekurse erweisen sich als begründet und sind im Sinn der Erwägungen gutzuheissen.