Die maximal zulässige Höhe der Bauten in den Baubereichen A1, A3, B1 und C3 kann somit, gemessen ab Niveau des Trottoirs an der M.___strasse, 25 m betragen. Unter den Beteiligten ist weiter unbestritten, dass das gewachsene Terrain südlich der M.___strasse in Richtung Süden abfällt; sowohl die N.___strasse als auch die innerhalb des Plangebiets liegende "UV.___-Rampe" steigen zur M.___strasse hin an.