Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 38/43 9.5 Der Gestaltungsplan legt die maximalzulässige Gebäudehöhe für die Baubereiche A1, A3, B1 und C3 verbindlich auf jeweils 446,60 m ü.M. fest. Die Höhe des bestehenden Trottoirs an der M.___strasse ist – wenn auch nur als Hinweis – in den Querschnitten 2-2 und 3-3 mit jeweils 421,60 m ü.M. angegeben; diese Höhe ist aufgrund der verschiedenen Eingaben der Beteiligten unbestritten. Die maximal zulässige Höhe der Bauten in den Baubereichen A1, A3, B1 und C3 kann somit, gemessen ab Niveau des Trottoirs an der M.___strasse, 25 m betragen.