Dort beträgt der Gebäudeabstand gemäss den eingezeichneten "Mantelbaulinien" 6 m, gemäss (nicht verbindlichem) Planeintrag soll dort der Abstand aber auf mindestens 5 m reduziert werden können, wobei der eingezeichnete Abstandspfeil selbst eine Länge von wiederum 6 m aufweist.