Die Gebäudeabstandsregelung ist ebenfalls unklar. Der Abstand zwischen den Baubereichen A3 und B1 beträgt gemäss den eingezeichneten "Mantelbaulinien" nur gerade 4,5 m, gemäss (allerdings nicht verbindlichem) schriftlichem Planeintrag soll dort der Abstand aber mindestens 7 m betragen, wobei der eingezeichnete Abstandspfeil sogar eine Länge von etwa 11 m aufweist. Ähnliches trifft auch für den Abstand zwischen den Baubereichen B1 und C1 zu. Dort beträgt der Gebäudeabstand gemäss den eingezeichneten "Mantelbaulinien" 6 m, gemäss (nicht verbindlichem)