9.4 Der Gestaltungsplan weist zudem Widersprüche auf. Im Situationsplan ist die Ausdehnung der Untergeschosse – mit Ausnahme einer "Mantelbaulinie" für ein sichtbares Untergeschoss östlich und südlich des Baubereichs C – nicht verbindlich festgelegt. Gemäss den drei Querschnitten des Gestaltungsplans, in denen ebenfalls die genannte Mantelbaulinie eingezeichnet ist, sollen die Untergeschosse aber offenbar auch ausserhalb der eigentlichen Baubereiche liegen und sogar unter der "provisorischen Baulinie" bis an die N.___strasse und knapp an die M.___strasse reichen.