der Erlass eine städtebaulich, architektonisch und landschaftsarchitektonisch besonders hochstehende Qualität der Überbauung und Aussenraumgestaltung sicherstellen will. Das HBA anerkannte zwar bereits in seinem Mitbericht vom 26. November 2013 zur Vorprüfung des AREG das Vorliegen einer städtebaulich vorzüglichen Gesamtüberbauung, stützte sich bei dieser Beurteilung aber in erster Linie auf das unverbindliche und damit nicht repräsentative Richtprojekt ab. Das HBA erwähnte dabei namentlich die geschickte Gliederung der Baukörper in niedrige, flächige Sockelbauten mit darüber liegenden, hohen und schlanken