Seine bauliche Umsetzung würde deshalb mit Sicherheit grosse Probleme bereiten, zumal wesentliche Elemente, wie die Arkaden/Passagen, das Ausmass und die Situierung der Tiefgarage, die Tiefgaragenerschliessung, der Aufenthalts- und Zirkulationsbereich sowie die Parkplätze als bloss unverbindliche Hinweise im Gestaltungsplan eingezeichnet sind. Gleiches trifft für die geplanten öffentlichen Wegverbindungen durch das Plangebiet zu (Richtungspunkte), deren Verlauf nicht einmal dem angefochtenen Teilstrassenplan entspricht.