9.1 Der Gestaltungsplan beschränkt sich im Wesentlichen auf die Festlegung der Baubereiche, der zulässigen Gebäudehöhen und verschiedener Zugänge sowie Zu- und Wegfahrten in und aus dem Plangebiet. Damit weist der Gestaltungsplan einen aussergewöhnlich geringen Detaillierungsgrad auf und hat eher den Charakter eines blossen Überbauungsplans im Sinn von Art.