8.8.3 Vorliegend fällt in Betracht, dass das am 19. März 2017 von den Stimmbürgern abgelehnte Kantonsstrassenprojekt "M.___strasse" einen Kantonsstrassenausbau vorsah, der den Erlass des angefochtenen Gestaltungsplans erheblich beeinflusst hätte. Vom Ausbau der M.___- und der N.___strasse im besagten Knotenbereich wären die im Gestaltungsplan festgelegten ober- und unterirdischen Baubereiche massgeblich betroffen gewesen. Teile der unterirdischen Tiefgarage wären sowohl unter der Kantons- als auch unter der Gemeindestrasse zu liegen gekommen;