8.7 Weiter erstaunt bezüglich der in den Gutachten verwendeten Verkehrsdaten, wie Vorinstanz und Rekursgegnerin 1 im Rahmen der Überarbeitung des Verkehrsgutachtens 1 plötzlich die Aufgabenstellung ändern und für das zu erwartende Verkehrsaufkommen auf der N.___strasse nicht mehr auf die weitere Siedlungsentwicklung südlich des K.___s abstellen konnten, obwohl dieses Gebiet künftig über die N.___strasse in die M.___strasse erschlossen werden muss. Der Einwand der Rekursgegnerin 1, aus einem Urteil des Bundesgerichtes (1C_667/2017 vom 18. Juni 2018 Erw.