8.5 Die dargestellten Abklärungen machen deutlich, dass das Plangebiet des K.___s – entgegen der Ansicht der Vorinstanz und der Rekursgegnerin 1 – heute und (ohne Ausbau) auch in Zukunft über keine hinreichende Erschliessung verfügt. Obwohl im Lauf des Verfahrens die zu erwartende Verkehrsbelastung aus dem Plangebiet selbst und aus der Umgebung (durch Neuberechnungen und eine Verkleinerung des Beurteilungsperimeters) erheblich reduziert wurde, ergibt sich aus den Verkehrsgutachten 1 und 2, dass der Knoten M.___strasse/N.___strasse heute nicht über einen genügenden Ausbau verfügt, um den zu erwartenden Mehrverkehr abwickeln zu können.