Neu verweist Kap. 4.4 nur mehr auf das dem überarbeiteten Planungsbericht als Anhang beiliegende Verkehrsgutachten 2. Der UVB vom 28. Januar 2014 (der auf dem Verkehrsgutachten 1 beruht) wurde im Rahmen dieser Änderungsauflage nicht angepasst und auch nicht mehr öffentlich aufgelegt.