dadurch würde der Busverkehr behindert. In Bezug auf den Knoten N.___strasse/O.___strasse zeigten die Untersuchungen, dass der erwartete Mehrverkehr nur durch eine Kreisellösung bewältigt werden könne. Im Kap. 10 (Massnahmenübersicht) sieht der UVB deshalb für den Bereich "Erschliessung/Verkehr" den Ausbau des Knotens M.___strasse/N.___strasse (durch den Kanton) und den Ausbau des Knotens N.___strasse/O.___strasse (durch die Gemeinde) vor. Der Planungsbericht zum Gestaltungsplan vom 22. Januar 2014 stellt in Kap. 4.4 (Erschliessung) ebenfalls auf diese Aussagen im Verkehrsgutachten 1 und im UVB ab.