"Fazit", Ziff. 6.1.3) wird weiter erklärt, dass der Knoten M.___strasse/N.___strasse dann zwingend weiter ausgebaut werden müsse, wenn die bauliche Entwicklung im gesamten Untersuchungsperimeter realisiert würde. Diesfalls sei neben der Rechtsabbiegespur in die N.___strasse auch eine separate Busspur in Richtung Stadtzentrum erforderlich. Für den Knoten N.___strasse/O.___strasse kommt das Verkehrsgutachten 1 im Abschnitt "Auswirkungen auf das Strassennetz" (Kap. "Fazit", Ziff. 6.2.3) – ohne Beurteilung der Variante, dass nur das K.___ gebaut wird – zum Ergebnis, dieser müsse für den Endzustand zwingend zu einem Kreisel umgebaut werden.