Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 31/43 gen auf das Strassennetz" (Kap. "Ausbau K.___", Ziff. 6.1.2, in Verbindung mit "Fazit", Kap. 6.1.3) des Verkehrsgutachtens 1 wird ausgeführt, die Verkehrsqualität des Knotens M.___strasse/N.___strasse sei – mit Ausnahme einer zwingend nötigen zusätzlichen Rechtsabbiegespur in die N.___strasse – ohne sonstige Spuranpassungen auf der M.___strasse ausreichend, solange nur das K.___ gebaut werde. Im Abschnitt "Auswirkungen auf das Strassennetz" (Kap. "Fazit", Ziff.