7.1 Der angefochtene Teilstrassenplan soll das spätere Erstellen von Gemeindewegen erster und zweiter Klasse in Nord-Süd- sowie West-Ost-Richtung durch das Plangebiet und die Verlängerung der bestehenden O.___strasse um rund 20 m nach Osten sichern. Der Teilstrassenplan enthält einzig die Klassierung der zu verlängernden Strasse und der zu erstellenden neuen Wege. Der tatsächliche Ausbau der – auf diese Weise vorab klassierten – Strassenverlängerung Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 29/43 und der Wege soll gemäss Rekursgegnerin 1 erst im Rahmen des Baubewilligungsverfahren öffentlich aufgelegt werden.