Aus dem für die "1. Teiländerung des Gestaltungsplans K.___ mit besonderen Vorschriften" revidierten Planungsbericht vom 22. Juni 2017, Ziff. 5.1, ergibt sich, dass am 19. März 2014 – also nach dem Erlass der angefochtenen Pläne durch die Vorinstanz – eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt worden sei. Eine eigentliche Mitwirkung der Bevölkerung am Planungsprozess – die vor dem Erlassbeschluss von Nutzungsplänen stattzufinden hat (BDE Nr. 1/2019 vom 28. Januar 2019 Erw. 2.6, Nr. 8/2019 vom 25. Februar 2019 Erw. 2.2.1, Nr. 7/2020 vom 16. März 2020 Erw. 4) – hat aber sowohl gemäss Planungsbericht als auch nach den eingereichten Vorakten nicht stattgefunden.