Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 27/43 5.4 Hinzu kommt, dass das gesamte Gebiet um das K.___ (südlich der M.___strasse) nach dem früher geltenden Zonenplan der Gemeinde Y.___ vom 24. März 1997 noch der Gewerbe-Industriezone (GI) zugewiesen war. Bereits in dem der Gesamtrevision zugrundeliegenden kommunalen Richtplan vom 18. Januar 2010, Teil Siedlung, Kap. S 2.5, wurde der Bereich beim K.___ als künftiges Verdichtungsgebiet bezeichnet. Als Ziele für diesen Bereich wurden u.a. formuliert, das Gebiet städtebaulich aufzuwerten und einen attraktiven Einkaufsschwerpunkt und Begegnungsraum zu schaffen.