4.4 Nach dem Anhang zur UVPV unterstehen namentlich Einkaufszentren und Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 7'500 m2 (Ziff. 80.5 Anhang UVPV) der UVP-Pflicht. Vorliegend ist unbestritten, dass das im Gestaltungsplanperimeter vorgesehene Bauvorhaben UVP-pflichtig ist, weshalb von der Rekursgegnerin 1 auch