Im vorliegend einzig massgebenden Verkehrsgutachten der U2.___ vom 14. Dezember 2017, "Zusammenstellung Verkehrsgrundlagen K.___, Schlussbericht" (im Folgenden 3. Verkehrsgutachten), das auch dem TBA bekannt sei, kämen die Gutachter zum Ergebnis, dass am Knoten M.___strasse/N.___strasse auch unter Berücksichtigung der geplanten Überbauung überall mindestens die Verkehrsqualitätsstufe "D" gewährleistet sei, was für die Erschliessung ausreiche. Nur einzelne Kritikpunkte im Mitbericht des TBA seien zutreffend, im vorliegenden Planverfahren allerdings nicht weiter zu beachten, weil diese erst im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bereinigt werden müssten.