Die im Mitbericht geäusserte Ansicht des TBA, die vorgesehenen planerischen Entwicklungen funktionierten auf der bestehenden Verkehrsinfrastruktur nicht, treffe allerdings ohnehin nicht zu. Im vorliegend einzig massgebenden Verkehrsgutachten der U2.___ vom 14. Dezember 2017, "Zusammenstellung Verkehrsgrundlagen K.___, Schlussbericht" (im Folgenden 3. Verkehrsgutachten), das auch dem TBA bekannt sei, kämen die Gutachter zum Ergebnis, dass am Knoten M.___strasse/N.___strasse auch unter Berücksichtigung der geplanten Überbauung überall mindestens die Verkehrsqualitätsstufe "D" gewährleistet sei, was für die Erschliessung ausreiche.