Zudem habe die Bürgerschaft das Kantonsstrassenprojekt "M.___strasse" abgelehnt. Die Planungsbehörde wolle das aber offenbar nicht wahrhaben, weil sie das abgelehnte Projekt nun im Rahmen der Gesamtabstimmung "Stadtraum" im November 2019 nochmals unverändert der Bürgerschaft zur Abstimmung unterbreite. bb) Der Vertreter der Rekurrentin 3 verweist mit Schreiben vom 30. August 2019 bezüglich der Frage der Planbeständigkeit ebenfalls auf die Erwägungen des Baudepartementes in BDE Nr. 2/2019 vom 25. Januar 2019 und sieht deshalb die umstrittene Umzonung des Plangebiets als unmöglich an. Zudem bestätige der Mitbericht des TBA, dass es an der hinreichenden Erschliessung des Plangebiets fehle.