a) aa) Der Rekurrent 1 verlangt mit Eingabe vom 28. August 2019 u.a., beim Entscheid über die neun Rekurse habe sich das Baudepartement auch an seinem eigenen Entscheid in Sachen "Rekurse X2.___strasse, Y.___" (BDE Nr. 2/2019 vom 25. Januar 2019), zu orientieren. Im Weiteren rügt er eine Verletzung der Mitwirkungsgrundsätze, weil die Nachbarschaft in die umstrittene Planung vor dem Jahr 2014 nie einbezogen worden sei. Die Zahlen in den verschiedenen Verkehrsgutachten seien geschönt, es solle deshalb eine Oberexpertise eingeholt werden. Zudem habe die Bürgerschaft das Kantonsstrassenprojekt "M.___strasse" abgelehnt.