2.1, sei festgehalten, dass die Gebäudehöhe höchstens 25 m ab Niveaupunkt bzw. 16 m ab Höhe der M.___strasse betragen dürfe. Zum Verkehrskonzept wird ausgeführt, es seien im Lauf des Verfahrens vier verschiedene Verkehrsgutachten erstellt worden, die teilweise auf unterschiedlichen Ausgangslagen und Fragestellungen beruhten. Die inzwischen erwartete, nur mehr reduzierte Verkehrsbelastung resultiere daraus, dass zum einen die im Plangebiet vorgesehene kundenintensive Verkaufsfläche erheblich verringert und zum anderen der Wert der Grundbelastung aufgrund neuer Verkehrszahlen nach unten korrigiert worden sei.