Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 11/43 lungsschwerpunkt eigne. Das 2. Verkehrsgutachten sei unglaubwürdig und werde bestritten; das Plangebiet sei nicht hinreichend erschlossen. Es sei erst im Jahr 2011 umgezont worden. Wenn nun nur drei Jahre später bereits wieder ein neuer Teilzonenplan aufgelegt werde, verletzte das den Grundsatz der Planbeständigkeit, zumal keine wesentlich geänderten Verhältnisse vorlägen.