Zur Begründung wird vorgebracht, es lägen keine wesentlich geänderten Verhältnisse vor, die eine Planänderung rechtfertigten. Das Plangebiet sei erst im Jahr 2011 umgezont worden, weshalb es nicht zulässig sei, für dieses nur drei Jahre später bereits wieder einen neuen Teilzonenplan zu erlassen. Die umliegenden Grundstücke befänden sich alle in dreigeschossigen Zonenarten; folglich sei die Zuteilung des Plangebiets zu einer fünfgeschossigen Zone von vornherein planerisch unzweckmässig.