dieser sei im Jahr 1971 erlassen worden, um innerhalb des Plangebiets die Ausnützung zu verteilen. Neben einem elfgeschossigen Hochhaus im südlichen Teil des Plangebiets habe man zu Kompensationszwecken auch einen nur zweigeschossig überbaubaren nördlichen Gebietsteil ausgeschieden. Genau dieser Teil mit Mindernutzung solle nun aus dem Perimeter des Überbauungsplans J.___ entlassen, neu der K5A zugeteilt, anschliessend mit dem Gestaltungsplan überlagert und dann achtgeschossig überbaut werden.