Im 1. Verkehrsgutachten sei man im Endzustand von einem zu erwartenden Mehrverkehr von 32 % ausgegangen, im 2. Verkehrsgutachten werde dieser Wert ohne Begründung auf nur mehr 2,1 % reduziert. Eine nachvollziehbare Berechnung der künftigen Parkplätze fehle zudem, was es unmöglich mache, den künftigen Verkehr aus dem Plangebiet abzuschätzen. Gemäss Schallschutznachweis könnten die Immissionsgrenzwerte an den Nordfassaden der Bauten im Plangebiet nicht eingehalten werden. Auch die Änderung des Überbauungsplans sei unrechtmässig; dieser sei im Jahr 1971 erlassen worden, um innerhalb des Plangebiets die Ausnützung zu verteilen.