1. Der Beschluss des Stadtrates Y.___ vom 19. Februar 2018 (Beschluss Nr. 2018-87) sei in den Ziffern b) 3-5 aufzuheben und der Gestaltungsplan mit besonderen Vorschriften K.___, der Teilstrassenplan Gestaltungsplan K.___, die Änderung des Überbauungsplanes J.___ und der Umweltverträglichkeitsbericht Gestaltungsplan K.___ seien nicht zu genehmigen bzw. aufzuheben. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Rekursgegner und/oder der Vorinstanz (zzgl. Mehrwertsteuer).