f) Der Teilzonenplan wurde vom 6. März bis 16. April 2018 dem fakultativen Referendum unterstellt. Weil dieses ergriffen wurde, fand am 23. September 2018 eine Volksabstimmung statt, anlässlich derer der Teilzonenplan mit 4'491 Ja- gegen 3'342 Nein-Stimmen angenommen wurde. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 gab der Z.___ den Einsprechern von der Zustimmung der Bürgerschaft Kenntnis und eröffnete ihnen die Rekursfrist von vierzehn Tagen. D. a) aa) Gegen den Beschluss vom 19. Februar 2018 in Sachen Gestal- tungs-, Teilstrassen- und Änderung Überbauungsplan erhob A.___ (im Folgenden Rekurrent 1) am 12. März 2018 Rekurs (Nr. 18-1478) beim Baudepartement mit den Anträgen: