Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 6/43 städtebaulich vorzüglich gestaltete Gesamtüberbauung sicher und führe nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Nachbarinteressen. Es würden – entgegen der Ansicht der Einsprecher – keine Hochhäuser mit über 25 m Höhe geplant. Ob die im Gestaltungsplan angegebene Höhenkote im Bereich des geplanten Platzes zwischen den Baubereichen A, B und C stimme oder nicht, sei dafür nicht entscheidend.