c) Weil das Verkehrskonzept der U.___, vom 23. Juli 2013 (im Folgenden 1. Verkehrsgutachten), auf dem auch der UVB beruhte, für die Projektrealisierung einen Ausbau des Knotens "M.___strasse/N.___strasse" verlangte, wurde durch das kantonale Tiefbauamt (TBA) ein Strassenprojekt erarbeitet, das einen Ausbau des Strassenknotens vorsah. Gegen den von der Politischen Gemeinde Y.___ für dieses Projekt zu leistenden Finanzbeitrag wurde im