e) Schliesslich beschloss der Z.___ am 3. März 2014 auch, den "zur Genehmigung" vorliegenden UVB, aus dem sich ergebe, dass sämtliche Umweltvorschriften mit dem Gestaltungsplan eingehalten werden könnten, öffentlich aufzulegen. Zur Begründung der UVP- Pflicht führte der Stadtrat aus, im Planperimeter sei ein Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von mehr als 7'500 m2 vorgesehen, womit das Vorhaben UVP-pflichtig sei.