Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 3/43 Nr. 005 der I.___ werde nur deshalb zusätzlich in den Erlass einbezogen, um eine zweckmässige Zonenabgrenzung zu erreichen. b) Ebenfalls am 3. März 2014 erliess der Z.___ für die Grundstücke Nrn. 001, 002, 003 und 004 mit einer Gesamtfläche von 17'809 m2 den Gestaltungsplan "K.___" (im Folgenden Gestaltungsplan) mit besonderen Vorschriften (besV). Gemäss Erlass sind im Plangebiet u.a. drei Baubereiche mit jeweils zwei achtgeschossigen Wohn- und Gewerbebauten (A1 und A3, B1 und B3 sowie C1 und C3) vorgesehen. Weiter ist die Zufahrt zur mehrgeschossigen Tiefgarage über die N.___strasse geplant.