B. a) Am 3. März 2014 erliess der Z.___ den Teilzonenplan "K.___" (im Folgenden Teilzonenplan). Gemäss Plan sollen die Grundstücke Nrn. 005, 001, 002, 003 und 004 mit einer Gesamtfläche von 21'970 m2 von der K4B in die K5A umgezont werden. Gemäss Ziff. 2 des Planungsberichts zum Teilzonenplan vom 27. Februar 2014 soll der Zonenplan nur deswegen geändert werden, um den Gestaltungsplan erlassen zu können; "die Zonierung sei mit dem Bauprojekt bzw. dem Gestaltungsplan verknüpft". Das Grundstück