{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-06-23", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_18-1478---18-1509---_2020-06-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=105&type=1563347022&cHash=9b7efbd4669ed6e1d212d6e3ab3a1730", "Checksum": "85cb73a8666bd8531d1d557963c96cb1"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["18-1478 / 18-1509 / 18-1550 / 18-1636 / 18-6370 / 18-6564 / 18-6716 / 18-6738 / 18-6857"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 23.06.2020 18-1478 / 18-1509 / 18-1550 / 18-1636 / 18-6370 / 18-6564 / 18-6716 / 18-6738 / 18-6857"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:49:35", "Checksum": "dd67b050b7cc777b1ae16c9178a7d88e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 23.06.2020 18-1478 / 18-1509 / 18-1550 / 18-1636 / 18-6370 / 18-6564 / 18-6716 / 18-6738 / 18-6857\n\n8.2 Im UVB vom 28. Januar 2014 wird auf S. 2 (Zusammenfassung)\nausgeführt, das Plangebiet sei über die N.___- und die O.___strasse\nerschlossen. Es seien 366 Parkplätze geplant; der induzierte Verkehr\nnehme gegenüber heute um gut 70 % zu. Im Kap. 4.2 (Erschliessung)\nwird unter Bezugnahme auf das Verkehrsgutachten 1 dargestellt, dass\nder Knoten M.___strasse/N.___strasse eine kritische Verkehrsqualität\nerreichen werde. Ohne bauliche und betriebliche Anpassungen bestehe Rückstaugefahr auf der Kantonsstrasse; dadurch würde der\nBusverkehr behindert. In Bezug auf den Knoten\nN.___strasse/O.___strasse zeigten die Untersuchungen, dass der erwartete Mehrverkehr nur durch eine Kreisellösung bewältigt werden\nkönne. Im Kap. 10 (Massnahmenübersicht) sieht der UVB deshalb für\nden Bereich \"Erschliessung/Verkehr\" den Ausbau des Knotens\nM.___strasse/N.___strasse (durch den Kanton) und den Ausbau des\nKnotens N.___strasse/O.___strasse (durch die Gemeinde) vor. Der\nPlanungsbericht zum Gestaltungsplan vom 22. Januar 2014 stellt in\nKap. 4.4 (Erschliessung) ebenfalls auf diese Aussagen im Verkehrsgutachten 1 und im UVB ab.\n\nWeil das Verkehrsgutachten 1 und der UVB einen Ausbau des Knotens M.___strasse/N.___strasse verlangten, wurde durch das TBA ein\nentsprechendes Kantonsstrassenprojekt vorbereitet. Dieses\nStrassenprojekt bzw. der von der Politischen Gemeinde Y.___ dafür\nzu leistende Finanzbeitrag wurde jedoch am 19. März 2017 von den\nStimmberechtigten von Y.___ an einer Volksabstimmung abgelehnt.\n\n8.3 In der Folge wurde deshalb das Verkehrsgutachten 1 überarbeitet. Das Verkehrsgutachten 2 beschreibt im Abschnitt \"Aufgabenstellung\", dass die Erschliessung des geplanten K.___s nun unabhängig\nder weiteren Siedlungsentwicklung an der N.___strasse geprüft und\nder Fokus dabei nur mehr auf die Leistungsfähigkeit des Knotens\nM.___strasse/N.___strasse gelegt worden sei; zudem sei die Grundbelastung der Strassen anhand neuer Verkehrsdaten neu abgeschätzt\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 32/43\nworden. Im Abschnitt \"Fazit\" (Ziff. 4) kommt das Verkehrsgutachten 2\nzum Schluss, der Knoten M.___strasse/N.___strasse könne mit einer\nangepassten Steuerung der Lichtsignalanlage die zu erwartende Verkehrszunahme verarbeiten. Zwischen dem Zustand ohne Projekt und\njenem mit Projekt K.___ gebe es nur geringe Unterschiede, da die Zunahme der Knotenbelastung nach neuer Berechnung nur noch gering\nausfalle. Die auftretenden Rückstaus könnten jedoch von den beiden\nLinksabbiegespuren, M.___strasse (Ost) in N.___strasse bzw.\nN.___strasse in M.___strasse (West), nicht aufgefangen werden. Namentlich der Linksabbieger auf der M.___strasse (Ost) sei bereits\nheute kritisch und könne den Rückstau nicht aufnehmen. Es sei mit\nstarken Interaktionen zwischen der Linksabbiegespur und dem Gera-\ndeaus-Fahrstreifen zu rechnen, die zu einer Behinderung der geradeaus fahrenden Verkehrsteilnehmer führten. Durch den Bau des K.___s\nverschärfe sich dieses Problem noch zusätzlich.\n\n8.4 Dieses überarbeitete Verkehrsgutachten 2 führte u.a. dazu,\ndass im Rahmen der \"1. Teiländerung des Gestaltungsplans K.___ mit\nbesonderen Vorschriften\" auch ein geänderter Planungsbericht öffentlich aufgelegt wurde. Dessen Kap. 4.4 (Erschliessung), das bislang\nvom Ausbau des Knotens M.___strasse/N.___strasse und dem Ausbau des Knotens N.___strasse/O.___strasse zu einem Kreisel ausgegangen war, wurde dabei komplett gestrichen. Neu verweist Kap. 4.4\nnur mehr auf das dem überarbeiteten Planungsbericht als Anhang beiliegende Verkehrsgutachten 2. Der UVB vom 28. Januar 2014 (der auf\ndem Verkehrsgutachten 1 beruht) wurde im Rahmen dieser Änderungsauflage nicht angepasst und auch nicht mehr öffentlich aufgelegt.\n\n8.5 Die dargestellten Abklärungen machen deutlich, dass das Plangebiet des K.___s – entgegen der Ansicht der Vorinstanz und der Rekursgegnerin 1 – heute und (ohne Ausbau) auch in Zukunft über keine\nhinreichende Erschliessung verfügt. Obwohl im Lauf des Verfahrens\ndie zu erwartende Verkehrsbelastung aus dem Plangebiet selbst und\naus der Umgebung (durch Neuberechnungen und eine Verkleinerung\ndes Beurteilungsperimeters) erheblich reduziert wurde, ergibt sich aus\nden Verkehrsgutachten 1 und 2, dass der Knoten\nM.___strasse/N.___strasse heute nicht über einen genügenden Ausbau verfügt, um den zu erwartenden Mehrverkehr abwickeln zu können. Im E-Mail vom 14. Dezember 2017 der U2.___ an Stadtrat\nXY.___ (Akten Vorinstanz, act. 05 [Verkehrsgutachten], Anhang zum\nVerkehrsgutachten 3 [act. 05.05]) ergibt sich sogar ausdrücklich, dass\nselbst nach Auffassung der Gutachterin der Linksabbieger auf der\nM.___strasse (Ost) übersättigt sei und Wartezeiten von über 100 Sekunden (Verkehrsqualitätsstufe F = \"völlig ungenügend\") aufweise.\nDer Stauraum auf diesem Linksabbieger sei deshalb nach wie vor\nnicht ausreichend. Diese Beurteilung verwundert nicht weiter, nachdem die Vorinstanz schon in ihrem eigenen kommunalen Richtplan\nvom 18. Januar 2010, Teil Siedlung, Kap. S 2.5, ausführte, dass im\nBereich K.___ die Gesamterschliessung für das (damals im Jahr 2010)\nbestehende Verkehrsaufkommen nur knapp genügend sei und diese\n\n"}