{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-06-23", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_18-1478---18-1509---_2020-06-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=105&type=1563347022&cHash=9b7efbd4669ed6e1d212d6e3ab3a1730", "Checksum": "85cb73a8666bd8531d1d557963c96cb1"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["18-1478 / 18-1509 / 18-1550 / 18-1636 / 18-6370 / 18-6564 / 18-6716 / 18-6738 / 18-6857"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 23.06.2020 18-1478 / 18-1509 / 18-1550 / 18-1636 / 18-6370 / 18-6564 / 18-6716 / 18-6738 / 18-6857"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:49:35", "Checksum": "dd67b050b7cc777b1ae16c9178a7d88e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 23.06.2020 18-1478 / 18-1509 / 18-1550 / 18-1636 / 18-6370 / 18-6564 / 18-6716 / 18-6738 / 18-6857\n\nNach Art. 3 besV bezweckt der Gestaltungsplan das mit Juryentscheid\nvom 29. November 2012 gewählte Projektkonzept \"S.___\"\nbaurechtlich zu sichern und dessen Umsetzung zu gewährleisten. Es\nsoll ein Siedlungsschwerpunkt mit publikumsintensiven Einrichtungen\nrealisiert werden, dessen städtebauliche, architektonische und\nlandschaftsarchitektonische Qualität besonders hochstehend ist.\nWeiter soll die Regelung der Erschliessung und Parkierung\ngewährleistet und ein attraktives und durchmischtes Quartierzentrum\nmit einem breiten Angebot von unterschiedlichen Gerwerbeflächen\nund Wohnungsgrundrissen angestrebt werden. Art. 4 besV sieht für\ndas Plangebiet eine Ausnützungsziffer (AZ) von 1,68 oder maximal\n30'000 m2 vor. Nach Art. 5 Abs. 2 besV dürfen davon höchstens\n2'500 m2 als kundenintensive Nutzungen verwirklicht werden. Die\ngewerbliche Nutzung, insbesondere jene mit hohem\nPublikumsverkehr, ist nach Art. 5 Abs. 1 besV in den Untergeschossen, Erdgeschossen und teilweise in den ersten\nObergeschossen anzuordnen. Die erforderlichen Abstellplätze für\nPersonenwagen sind, mit Ausnahme der im Gestaltungsplan\ndargestellten (oberirdischen) Parkierungsflächen, in der\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 4/43\nunterirdischen Tiefgarage anzuordnen (Art. 12 Abs. 2 besV). Die\nAnlieferung der Lastwagen ist dabei im zweiten Untergeschoss\nanzuordnen und durch die Tiefgaragenzu- und -wegfahrt zu\nerschliessen (Art. 13 Abs. 1 besV).\n\nc) Weiter erliess der Z.___ am 3. März 2014 auch den\nTeilstrassenplan \"Gestaltungsplan K.___\" (im Folgenden\nTeilstrassenplan). Mit diesem sollen das spätere Erstellen von\nGemeindewegen erster und zweiter Klasse in Nord-Süd- sowie West-\nOst-Richtung durch das Plangebiet und die Verlängerung der\nbestehenden N.___strasse um rund 20 m nach Osten gesichert\nwerden.\n\nd) Am 3. März 2014 erliess der Z.___ zudem die Änderung des\nÜberbauungsplans \"J.___\" mit besV (im Folgenden Änderung\nÜberbauungsplan). Gemäss Erlass ist vorgesehen, das neu im\nGestaltungsplan liegende und mit dem K.___1 überbaute Grundstück\nNr. 003 aus dem Perimeter des geltenden Überbauungsplans zu\nentlassen und dessen besV für den im Planperimeter verbleibenden\nGrundstücksteil u.a. so anzupassen, dass die AZ von 0,66 auf 0,99\nerhöht wird.\n\ne) Schliesslich beschloss der Z.___ am 3. März 2014 auch, den\n\"zur Genehmigung\" vorliegenden UVB, aus dem sich ergebe, dass\nsämtliche Umweltvorschriften mit dem Gestaltungsplan eingehalten\nwerden könnten, öffentlich aufzulegen. Zur Begründung der UVP-\nPflicht führte der Stadtrat aus, im Planperimeter sei ein Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von mehr als 7'500 m2 vorgesehen, womit das Vorhaben UVP-pflichtig sei.\n\nC.\na) Teilzonen-, Gestaltungs-, Teilstrassen-, Änderung Überbauungsplan und UVB lagen vom 25. März bis 23. April 2014 öffentlich\nauf. Innert Auflagefrist erhoben u.a. B.___, Nussbaumen, vertreten\ndurch Dr. Felix Huber, Rechtsanwalt, Zürich, die C.___, vertreten\ndurch lic.iur. Marcel Landolt, Rechtsanwalt, Jona, die D.___, Zürich,\nvertreten durch Dr. Christoph Bürgi, Rechtsanwalt, St.Gallen, und\nA.___ Einsprachen gegen sämtliche Erlasse beim Z.___. Weiter erhob\ndie E.___, T.___, vertreten durch M.A.HSG Linus Hofmann,\nRechtsanwalt, Y.___, Einsprache gegen den Teilzonenplan.\n\nb) In der Folge führte die Planungsbehörde Augenscheine und Einspracheverhandlungen durch.\n\nc) Weil das Verkehrskonzept der U.___, vom 23. Juli 2013 (im Folgenden 1. Verkehrsgutachten), auf dem auch der UVB beruhte, für die\nProjektrealisierung einen Ausbau des Knotens\n\"M.___strasse/N.___strasse\" verlangte, wurde durch das kantonale\nTiefbauamt (TBA) ein Strassenprojekt erarbeitet, das einen Ausbau\ndes Strassenknotens vorsah. Gegen den von der Politischen Gemeinde Y.___ für dieses Projekt zu leistenden Finanzbeitrag wurde im\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 5/43\nRahmen des Vernehmlassungsverfahrens nach Art. 35 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) das Referendum ergriffen. Am\n19. März 2017 fand in Y.___ eine Volksabstimmung statt, anlässlich\nderer das vom Kanton vorgesehene Kantonsstrassenprojekt\n\"M.___strasse\" von den Stimmberechtigten abgelehnt wurde.\n\nd) Die Einspracheverhandlungen und die Ablehnung des Knotenausbaus M.___strasse/N.___strasse führten in weiterer Folge zu Anpassungen am Gestaltungsplan, den besV, dem Planungsbericht und\ndem dem UVB zugrundeliegenden 1. Verkehrsgutachten. Die Änderungen betrafen einerseits die vorgesehenen Zufahrten ins Plangebiet\nund anderseits eine teilweise Überdachung des zwischen den Baubereichen A, B und C vorgesehenen Platzes. Am 4. September 2017 erliess der Z.___ diese \"1. Teiländerung des Gestaltungsplans K.___ mit\nbesonderen Vorschriften\". Die Änderungen am Gestaltungsplan, den\nbesV und dem Planungsbericht lagen vom 26. Oktober bis 24. November 2017 öffentlich auf. Innert Auflagefrist erhoben wiederum die\nC.___ und die D.___, beide durch ihre jeweiligen Rechtsvertreter,\nsowie A.___ jeweils separate Einsprachen beim Z.___.\n\n"}