{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-06-23", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_18-1478---18-1509---_2020-06-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=105&type=1563347022&cHash=9b7efbd4669ed6e1d212d6e3ab3a1730", "Checksum": "85cb73a8666bd8531d1d557963c96cb1"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["18-1478 / 18-1509 / 18-1550 / 18-1636 / 18-6370 / 18-6564 / 18-6716 / 18-6738 / 18-6857"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 23.06.2020 18-1478 / 18-1509 / 18-1550 / 18-1636 / 18-6370 / 18-6564 / 18-6716 / 18-6738 / 18-6857"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 03:49:35", "Checksum": "dd67b050b7cc777b1ae16c9178a7d88e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 23.06.2020 18-1478 / 18-1509 / 18-1550 / 18-1636 / 18-6370 / 18-6564 / 18-6716 / 18-6738 / 18-6857\n\nb) Auf Grundstück Nr. 003 befindet sich das K.___ 1 (u.a. mit einem L.___-Markt im Untergeschoss und einem Möbelgeschäft in den\nObergeschossen). Das Grundstück Nr. 002 ist mit einem dreigeschossigen Gebäude der P.___, V.___, überbaut, in dem heute einzig der\n\"Kabelkeller\" und Teile des Erdgeschosses noch genutzt sind, und auf\nGrundstück Nr. 001 befindet sich eine Autowaschstrasse. Südlich dieser Grundstücke besteht auf dem Grundstück Nr. 004 ein grosser asphaltierter Parkplatz und unmittelbar westlich davon, auf Grundstück\nNr. 005, ein Q.___-Markt. Südlich des Parkplatzes, auf Grundstück\nNr. 006, befindet sich das K.___2, in dem u.a. ein Baumarkt und ein\nGartencenter betrieben werden. Zwischen dem K.___1 und dem\nK.___2 liegt das der Wohnzone für viergeschossige Bauten zugeteilte\nGrundstück Nr. 007, das mit dem elfgeschossigen \"R.___-Hochhaus\"\naus den 1960er-Jahren überbaut ist. Das Grundstück Nr. 007 und das\nnördlich angrenzende Grundstück Nr. 003, auf dem sich das K.___1\nbefindet, liegen innerhalb des Perimeters des Überbauungsplans\n\"J.___\" vom 15. August 1971.\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 2/43\nc) Der Rechtsvorgänger der F.___ und die Stadt Y.___ vereinbarten im Sommer des Jahrs 2011 für die Grundstücke Nrn. 001, 002, 003\nund 004 ein Sondernutzungsplanverfahren durchzuführen, um das\nK.___1 zu ersetzen und das gesamte Areal aufzuwerten. In der Folge\nwurde unter Beizug der Stadtbildkommission ein Studienwettbewerb\ndurchgeführt, aus dem das Projekt \"S.___\" als Sieger hervorging. Das\nSiegerprojekt wurde anschliessend weiterentwickelt und zu einem\n\"Richtprojekt\" ausgearbeitet. Weil dieses Projekt die Erstellung von\nGebäuden mit acht Vollgeschossen vorsah, wurde für seine Umsetzung nicht nur ein Gestaltungsplan erarbeitet, sondern gleichzeitig\nauch ein Teilzonenplan, der das Gestaltungsplangebiet der höchstmöglichen (fünfgeschossigen) Bauklasse (K5A) zuteilte, welche die\nZonenordnung von Y.___ kennt. Um den Teilzonenplanperimeter\nzweckmässig abgrenzen zu können, wurde in diesen – im Unterschied\nzum Gestaltungsplanperimeter – auch das Grundstück Nr. 005 der\nI.___ einbezogen.\n\nd) In der Folge liess die Planungsbehörde die verschiedenen Erlasse beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) vorprüfen. Mit Bericht vom 29. November 2013 teilte das AREG mit, dass\nes keine Einwände gegen den Teilzonenplan habe, sofern dieser mit\neinem Gestaltungsplan gekoppelt werde; zudem gewährleiste der Gestaltungsplanentwurf nach Ansicht des Hochbauamtes (HBA) im\nGrundsatz eine städtebaulich vorzügliche Gesamtüberbauung. Allerdings wiesen der Gestaltungsplan und die zugehörigen besonderen\nVorschriften erhebliche Mängel auf, weshalb sie umfassend überarbeitet werden müssten. Eine Genehmigung für den Gestaltungsplan in\ndieser Form könne nicht in Aussicht gestellt werden. Hinzu komme,\ndass gemäss dem vorliegenden Verkehrsgutachten Ausbauten am\nStrassennetz unumgänglich seien; die Genehmigung von Teilzonen-,\nGestaltungs- und Teilstrassenplan setze somit zusätzlich ein genehmigungsfähiges Strassenprojekt voraus.\n\ne) Die Erlasse wurden daraufhin überarbeitet, aber keiner weiteren\nVorprüfung mehr unterzogen. Weil im Gestaltungsplangebiet gemäss\nRichtprojekt ein Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von mehr\nals 7'500 m2 vorgesehen war und das Vorhaben deshalb vom Z.___\ngemäss Ziff. 80.5 des Anhangs der eidgenössischen Verordnung über\ndie Umweltverträglichkeitsprüfung (SR 814.011; abgekürzt UVPV) als\nUVP-pflichtig beurteilt wurde, wurde am 28. Januar 2014 durch die\nT.___ ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erstellt.\n\nB.\na) Am 3. März 2014 erliess der Z.___ den Teilzonenplan \"K.___\"\n(im Folgenden Teilzonenplan). Gemäss Plan sollen die Grundstücke\nNrn. 005, 001, 002, 003 und 004 mit einer Gesamtfläche von\n21'970 m2 von der K4B in die K5A umgezont werden. Gemäss Ziff. 2\ndes Planungsberichts zum Teilzonenplan vom 27. Februar 2014 soll\nder Zonenplan nur deswegen geändert werden, um den\nGestaltungsplan erlassen zu können; \"die Zonierung sei mit dem\nBauprojekt bzw. dem Gestaltungsplan verknüpft\". Das Grundstück\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 56/2020), Seite 3/43\nNr. 005 der I.___ werde nur deshalb zusätzlich in den Erlass\neinbezogen, um eine zweckmässige Zonenabgrenzung zu erreichen.\n\nb) Ebenfalls am 3. März 2014 erliess der Z.___ für die Grundstücke\nNrn. 001, 002, 003 und 004 mit einer Gesamtfläche von 17'809 m2 den\nGestaltungsplan \"K.___\" (im Folgenden Gestaltungsplan) mit\nbesonderen Vorschriften (besV). Gemäss Erlass sind im Plangebiet\nu.a. drei Baubereiche mit jeweils zwei achtgeschossigen Wohn- und\nGewerbebauten (A1 und A3, B1 und B3 sowie C1 und C3)\nvorgesehen. Weiter ist die Zufahrt zur mehrgeschossigen Tiefgarage\nüber die N.___strasse geplant.\n\nAusschnitt Gestaltungsplan \"K.___\"\n\n"}