b) Der am 8. März 2018 von der A.___AG geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird angerechnet. 5. a) Das Begehren der A.___AG um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. b) Das Begehren der C.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. Der Vorsteher Marc Mächler Regierungsrat Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 64/2019), Seite 21/21