Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 64/2019), Seite 19/21 Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend sind die amtlichen Kosten der Rekurrentin zu überbinden. 13.2 Der von der Rekurrentin am 8. März 2018 geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird angerechnet. 14. Rekurrentin und Rekursgegnerin 2 stellen ein Begehren um Ersatz der ausseramtlichen Kosten.