Mit dem Nutzungsverbot soll sichergestellt werden, dass die zonenwidrige Nutzung des Grundstücks Nr. 001 unterbleibt, bis der rechtmässige Zustand wiederhergestellt ist. Es liefe den Grundsätzen der Rechtsordnung zuwider, die fortdauernde zonenwidrige Nutzung eines Grundstücks zu dulden, obwohl keine Aussicht auf dessen Bewilligung besteht.