Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 64/2019), Seite 15/21 Der angeordnete vollständige Rückbau sowie die Renaturierung sind zweifellos geeignet, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Auch ist nicht ersichtlich, inwiefern mildere Massnahmen bestehen könnten. Nur ein teilweiser Rückbau der Wohnraumerweiterung ist nicht denkbar, nachdem feststeht, dass die Erweiterungsmöglichkeiten bereits mit der Wohnhaussanierung ausgeschöpft wurden und kein weiterer Spielraum mehr besteht. Um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen ist deshalb der Rückbau der gesamten baulichen Massnahmen im Zwischenbau erforderlich.