Aufgrund dieser Aufnahmen zeigt sich deutlich, dass die Umgebungsflächen den Rahmen des Zulässigen sprengen. Wie sich auf dem Luftbild von 2017 zeigt, wurde die gesamte Umgebungsfläche westlich und südlich der Gebäude bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zur Grafenaustrasse befestigt. Im Weiteren wurde in der nordöstlichen Ecke des Grundstücks um das Silo herum eine weitere Fläche befestigt. Die vorher bestandenen Grünflächen sind bis auf einen schmalen Streifen entlang der östlichen Grundstücksgrenze komplett verschwunden. Von einer Identität der Umgebung kann nicht mehr gesprochen werden. Die Erteilung einer nachträglichen Bewilligung ist somit ausgeschlossen.