42 Abs. 3 Bst. a und b RPV bereits durch den am 22. Juni 2016 bewilligten Wiederaufbau des Wohnhauses vollständig ausgeschöpft wurde. Eine räumliche Erweiterung in den angebauten Schweinestall (Vers.- Nr. 003) ist ausgeschlossen. 5.3 Zu prüfen bleibt, ob der ehemalige Schweinestall (Vers.-Nr. 004) unter dem Titel von Art. 24c RPG bewilligt werden kann.