Das Bodenmass sowie die Belichtung sind bei weitem eingehalten. Gemäss Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes werden die wohnhygienischen Anforderungen selbst dann erfüllt, wenn die erforderliche Fensterfläche unterschritten wird. Auch die erforderlichen Raumhöhen dürften – überschlagsmässig infolge fehlender bzw. falscher Massangaben auf den Plänen – eingehalten sein. Zusätzlich werden die gesamten Installationen von Kalt- und Warmwasser neu eingebaut, und die Räumlichkeiten können beheizt werden.